Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.06.2012

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2012 - I ZR 136/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19516
BGH, 25.04.2012 - I ZR 136/11 (https://dejure.org/2012,19516)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - I ZR 136/11 (https://dejure.org/2012,19516)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - I ZR 136/11 (https://dejure.org/2012,19516)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 708 Nr 10 ZPO, § 711 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO
    Vorläufige Vollstreckbarkeit: Begründetheit eines Vollstreckungsschutzantrags bei Abwendungsbefugnis des Beklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Gerichts bzgl. Möglichkeit der Abwendung der Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

  • rewis.io

    Vorläufige Vollstreckbarkeit: Begründetheit eines Vollstreckungsschutzantrags bei Abwendungsbefugnis des Beklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 708 Nr. 11; ZPO § 719 Abs. 2 S. 1
    Anordnung des Gerichts bzgl. Möglichkeit der Abwendung der Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstellung der Vollstreckung durch Sicherheitsleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Vollstreckbarkeit und Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1088
  • MDR 2012, 1064
  • GRUR 2012, 959
  • WM 2013, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.09.2017 - XII ZR 76/17

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in Sachen

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt hiernach nur in eng begrenzten Ausnahmefällen als letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners in Betracht (Senatsbeschluss vom 24. November 2010 - XII ZR 31/10 - NJW-RR 2011, 705 Rn. 7; BGH Beschluss vom 25. April 2012 - I ZR 136/11 - NJW-RR 2012, 1088 Rn. 5).
  • BGH, 04.09.2014 - I ZR 30/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht:

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt hiernach nur in eng begrenzten Ausnahmefällen als letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners in Betracht (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - I ZR 136/11, GRUR 2012, 959 Rn. 5 - Regalsystem für den Ladenbau).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 675/15

    Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Die Beklagten haben nicht geltend gemacht, zur Erbringung einer Sicherheitsleistung nicht in der Lage zu sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2013 - VII ZB 9/13, GuT 2013, 139 Rn. 6; vom 25. April 2012 - I ZR 136/11, NJW-RR 2012, 1088 Rn. 6).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZR 11/18

    Wettbewerbsnachteil durch Preisgestaltung von Drogeriemärkten gegenüber anderen

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt hiernach nur in eng begrenzten Ausnahmefällen als letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - I ZR 136/11, NJW-RR 2012, 1088 Rn. 5; Beschluss vom 20. September 2017 - XII ZR 76/17, NJW-RR 2017, 1355 Rn. 5 mwN).
  • OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11

    Zulässigkeit der Änderung der angegriffenen Verletzungsform im Berufungsverfahren

    Wenn sie nun - nach dem ebenfalls allen Prozessbeteiligten bekannten Senatsurteil vom 22.06.2011 zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu 1.) wegen des Vertriebs vielfach gekennzeichneter "F"-Regale (6 U 152/10 = 84 O 116/09 LG Köln; das Aktenzeichen der Nichtzulassungsbeschwerde lautet I ZR 136/11) - in zweiter Instanz statt eines Verbots dieser eng begrenzten Verletzungsform das weiter gehende Verbot des Vertriebs derartiger Regale auch für den Fall erstrebt, dass einige oder alle Teile die aus den neu eingeblendeten Detailabbildungen ersichtlichen Herstellerkennzeichen aufweisen, begehrt sie damit nicht bloß (wie sie mit Schriftsatz vom 17.01.2012 selbst einräumt) sachlich und wirtschaftlich mehr , sondern in prozessualer Hinsicht (§§ 263, 264 Nr. 2, 533 ZPO) etwas anderes , ja in gewisser Hinsicht sogar das kontradiktorische Gegenteil (kein Verbot wegen fehlender, sondern trotz vorhandener Kennzeichnung einiger oder aller Teile).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14367
BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,14367)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,14367)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09 (https://dejure.org/2012,14367)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Antimykotischer Nagellack II

    § 38 ArbnErfG, § 3 ZPO
    Arbeitnehmererfindung: Bemessung des Streitwerts eines unbezifferten Antrags auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung - antimykotischer Nagellack II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts bei einem unbezifferten Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung

  • rewis.io

    Arbeitnehmererfindung: Bemessung des Streitwerts eines unbezifferten Antrags auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung - antimykotischer Nagellack II

  • rechtsportal.de

    ArbEG § 38; ZPO § 3
    Festsetzung des Streitwerts bei einem unbezifferten Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Erfindervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Erfindervergütung eines Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit um die Erfindervergütung - und der Streitwert

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Antimykotischer Nagellack II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 875
  • GRUR 2012, 959
  • NZA-RR 2012, 492
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist in analoger Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737; Beschluss vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07 Rn. 7), aber nicht begründet.
  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 71/86

    Unbilligkeit der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
    Seine auf die Zahlung einer weiteren Erfindervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG gerichtete Klage wäre nur erfolgreich gewesen, wenn er schlüssig dargetan hätte, dass diese Vergütungsvereinbarung wegen eines objektiv erheblichen Missverhältnisses zwischen der gesetzlich geschuldeten und der in der Vereinbarung niedergelegten Leistung nach § 23 Abs. 1 ArbEG unwirksam gewesen wäre (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 71/86, GRUR 1990, 271 - Vinylchlorid).
  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 66/07

    Gegenvorstellung als statthaftes Rechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss des

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist in analoger Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737; Beschluss vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07 Rn. 7), aber nicht begründet.
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    b) Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (im Anschluss an BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4; BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5).

    Der Streitwert für den Antrag zu 1 ist gemäß § 3 ZPO, da insoweit keine offensichtlich übertriebene Einschätzung des Streitwerts seitens der Klägerin vorliegt (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4) , auf 1.000,00 EUR festzusetzen.

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (so explizit BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4, sogar für übereinstimmende Angaben der Parteien; siehe auch BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5) .

  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 12. Mai 2015, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers und der Drittwiderbeklagten zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, ZfSch 2014, 467 Rn. 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 4) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6) eingelegt worden.
  • OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 178/19

    Niederschlagung von Gerichtskosten; Aufforderungen zur Überprüfung einer

    Bei der Schätzung ist nach dem Betrag zu beziffern, den das Gericht auf Grund der Darlegungen des Klägers als angemessen erachtet, wobei offensichtlich übertriebene Einschätzungen des Klägers außer Betracht zu bleiben haben [BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09 -, Leitsatz und Rn. 5, zitiert nach juris].
  • BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13

    Arbeitnehmererfindung: Verjährungshemmung für einen Vergütungsanspruch des

    Nichts anderes gilt, wenn - wie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig der Fall (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. März 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 18 - antimykotischer Nagellack mwN) - der wirtschaftliche Wert der Nutzung der Diensterfindung und damit die Höhe des Vergütungsanspruchs im Wege der Lizenzanalogie zu ermitteln ist und demgemäß die jährlichen Umsätze des Arbeitgebers mit Erzeugnissen, die erfindungsgemäß ausgebildet sind oder bei deren Herstellung von der Erfindung Gebrauch gemacht worden ist, den in die Vergütungsermittlung einzustellenden wirtschaftlichen Wert der Diensterfindung bestimmen.
  • OLG Hamm, 22.09.2023 - 7 U 77/23

    Aussetzung; Vorlagepflicht; Auskunftsanspruch; Schaden; Kausalität;

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 08.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4; BGH Beschluss vom 12.06.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; OLG Hamm Urteil vom 15.08.2023 - 7 U 19/23, GRUR-RS 2023, 22505 Ls. 13b).

    Der Senat geht bezüglich der vom Kläger für die Anträge zu 1 und zu 3 angesetzten Streitwerte von einer offensichtlich übertriebenen Einschätzung des Streitwerts aus (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4) und beabsichtigt daher, den Streitwert gemäß § 3 ZPO - wie in parallel gelagerten Fällen - für die Anträge zu 1 und zu 3 zusammen auf insgesamt 1.000,00 EUR festzusetzen (vgl. Senat Urt. v. 15.8.2023 - 7 U 19/23, GRUR-RS 2023, 22505 = juris Rn. 272; veröffentlicht auch bei nrwe.de) .

  • BGH, 16.04.2014 - XI ZR 38/13

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Prozessbeendigung durch einen Vergleich

    Die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 8. April 2014, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen worden ist, ist in entsprechender Anwendung von § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - II ZR 196/08, juris Rn. 1, vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, GRUR 2012, 959 Rn. 4) und auch innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/07, juris Rn. 6 und vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737 zu § 25 GKG aF).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Diese gilt auch unter Kostengesichtspunkten, da es für den Streitwert nicht darauf ankommt, welchen Wert der Kläger angibt, sondern darauf, welchen Betrag das Gericht aufgrund der Darlegungen des Klägers als angemessen erachtet (BGH MDR 2012, 875).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2017 - 5 Ta 221/16

    Gegenstandswert bei einer Stufenklage

    Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH 12.06.2012 - X ZR 104/09).
  • OLG München, 14.09.2017 - 6 U 3838/16

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Auskunft und Vergütung wegen einer

    Die Vergütungsberechnung könne im vorliegenden Fall auf Grundlage der Lizenzanalogie in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 12.6.2012, Az. X ZR 104/09 - Antimykotischer Nagellack II).
  • OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23

    Streitwert einer Stufenklage im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen in der

    Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.06.2012 - X ZR 104/09, juris Rn. 6 und vom 04.02.2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 5. Aufl, § 254 Rn. 86).
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16

    Gerichtsstandbestimmung; Schmerzensgeld; Streitwert; Verweisung; Bindungswirkung

  • BGH, 28.11.2019 - IV ZR 70/19

    Unbegründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung;

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20

    (Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer

  • LG Köln, 13.09.2019 - 25 O 40/19
  • OLG Schleswig, 09.12.2021 - 16 W 104/21

    Berücksichtigung des im Rahmen von "5a VVG-Fällen" geltend gemachten Anspruchs

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.09.2023 - 2 O 5971/21

    Streitwertbemessung bei Stufenklagen in Prämienanpassungsverfahren

  • OLG Naumburg, 29.09.2022 - 2 W 26/22

    Gerichtskosten: Kostenwert eines unbezifferten Leistungsantrags in der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2023 - 26 Ta 6009/23

    Bemessung des Gegenstandswerts einer mit der Widerklage geltend gemachten

  • LAG Nürnberg, 28.07.2021 - 2 Ta 71/21

    Streitwert - unbezifferte Schmerzensgeldklage

  • OLG Hamm, 30.01.2023 - 20 W 23/22

    Streitwert einer Klage auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines

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